Themen rund um das Coaching

Ausbildung, persönliches Coaching, Teamcoaching, Vertriebscoaching, Seminare, Vorträge
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Vereinfachung wird hier die männliche Anrede gewählt. Eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts ist nicht beabsichtigt.

 

§1 Geltungsbereich

1.Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit und für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters Insa Rieken, Personal- und Gesundheitscoach mit dessen Vertragspartnern.

2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben und in den Räumen in 26789 Leer, Auf der Warf 20 öffentlich zur Verfügung gestellt.

3. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

4. Die Geltung anderweitiger allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§2 Vertragsgegenstand

1. Der Veranstalter bietet vorrangig Coaching, Seminare und Vorträge an. Eine genaue Bezeichnung und die Preise werden von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz oder über sonstige Medien bekannt gegeben.

2. Im Coaching definieren der Veranstalter und der Vertragspartner (bzw. bei abweichendem Teilnehmer) der Teilnehmer gemeinsam den Coachingbedarf. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und Übungen. Das Coaching dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Zielsetzung und Ressourcenaktivierung. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein methodenübergreifendes Spektrum angewendet, welches anerkannte wissenschaftliche Verfahren zur Grundlage hat. Eine Psychotherapie wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Die Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand der Verträge sind daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Veranstalter nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Seine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die persönlichen oder unternehmerischen Entscheidungen des Vertragspartners (bzw. bei abweichendem Teilnehmer) des Teilnehmers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

4. Erbrachte Gesprächsdokumentationen werden aufgrund Notizen und dem Gedächtnis protokolliert. Diese werden vom Veranstalter auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Auslegung der Aussagen und Situationen sowie für ihre Vollständigkeit werden nicht vom Veranstalter übernommen.

5. Der Begriff „Veranstaltungen“ umfasst alle Coachings, Seminare, Vorträge oder sonstige Aktivitäten des Veranstalters. Der Begriff „Veranstalter“ bezieht sich je nach Handelnden auch auf Coaches, Vortragende oder im Auftrage des Unternehmens tätige Personen.

 

§3 Zustandekommen des Vertrages

1. Angebot des Veranstalters für Veranstaltungen jeglicher Art gelten nicht als Angebote im vertragsrechtlichen Sinne. Durch die Annahme der Angebote oder Anmeldung zu den Veranstaltungen kommt noch kein Vertrag zustande.

2. Die Anmeldung des Vertragspartners ist ein bindendes Angebot zum Abschluss des Vertrages. Den Zugang wird der Veranstalter unverzüglich bestätigen, ohne dass dies bereits eine Annahme des Angebots wäre. Erst nach Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und nach Zugang der Auftragsbestätigung bei dem Vertragspartner kommt der Vertrag zu Stande.

 

§4 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Als Verbraucher hat der Vertragspartner das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Veranstalters ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt am Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung mit dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Vertragspartner sie selbst veranlasst hat (z.B. den Besuch des gebuchten Seminars etc.). Der Widerruf ist zu richten an: Insa Rieken, Auf der Warf 20, 26789 Leer, E-Mail info@rieken-coaching.de.

3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

 

§5 Coaching

1. Das Coaching findet grundsätzlich in den Räumen in 26789 Leer, Auf der Warf 20 statt. Für Coachings, die außerhalb der Räume statt finden, fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an. Die Höhe der Kosten wird mit dem Vertragspartner vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt.

2. Dem Vertragspartner wird eine Rechnung über die erfolgten Coaching ausgestellt. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

3. Eine schriftliche Notation einer einzelnen Coaching-Einheit kann für den Vertragspartner erstellt werden. Sie kostet 70,00 EUR und kann zusätzlich gebucht werden.

§6 Coaching Termine und Ausfallhonorar

1. Der Veranstalter bzw. der Coach und der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer vereinbaren Termine im Voraus. Wenn der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer den Termin nicht wahrnimmt, schuldet der Vertragspartner dem Veranstalter das vereinbarte Honorar in voller Höhe.

2. Bei Teamcoaching entscheidet das Team bei Krankheit eines einzelnen über die Teilnahme am Coaching.    

3. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin bis 5 Tage vor dem Coaching gegenüber dem Veranstalter bzw. dem Coach abgesagt wurde oder aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses (Krankheit des Vertragspartners bzw. des Teilnehmers, Unfall oder schwere Krankheit, Todesfall in der Familie usw.) am selben Tag der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Auch in diesem Fall muss der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer den Veranstalter oder dem Coach jedoch vorzeitig vom Ausfall in Kenntnis setzen und gegebenenfalls nachweisen, dass ein schwerwiegendes Ereignis zur Verhinderung geführt hat.

4. Der Veranstalter und der Coach können aus wichtigen Gründen - insbesondere bei Krankheit - die Coaching-Termine absagen. Der Teilnehmer wird schnellstmöglich informiert. Eine Berechnung des Honorars erfolgt in diesem Fall nicht.

 

§7 Coaching Dauer und Kündigung

1. Die Dauer und Anzahl bestimmt der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer. Der Coachingvertrag kann vom Vertragspartner jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von 5 Werkstagen gekündigt werden. Vereinbarte Termine werden damit hinfällig.

2. Der Teilnehmer (falls nicht der Vertragspartner) kann ebenfalls das Coaching jederzeit beenden. Der Vertragspartner wird kurzfristig informiert.

3. Auch der Veranstalter bzw. der Coach kann bei Wegfall der Vertrauensbasis oder aus sonstigen wichtigen Gründen jederzeit den Coachingvertrag zu sofort beenden.

 

§8 Coachingerfolg

1. Der Veranstalter bzw. der Coach kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen für gesteckte Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Coachingerfolg eintritt.

 

§9Offenbarungspflicht

1. Um im Coaching optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Teilnehmer seinem Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen, die daraus entstehen, dass der Teilnehmer unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt der Teilnehmer die Verantwortung.

 

§10 Gesundheitszustand

1. Der Teilnehmer versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einem Coaching aus medizinisch-psychologischen Gründen zur Zeit entgegensteht. Der Teilnehmer ist psychisch gesund. Sollte der Teilnehmer in psychotherapeutischer oder psychischer Behandlung sein oder gewesen sein, teilt er dies dem Veranstalter oder dem Coach mit.

 

§11 Schweigepflicht

1. Der Veranstalter und der Coach verpflichten sich, gegenüber Dritten Stillschweigen über den Inhalt des Coachings mit dem Teilnehmer zu bewahren. Dies gilt auch gegenüber dem abweichenden Vertragspartner.

2. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Teilnehmer schriftlich sein Einverständnis erteilt hat (die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter).

3. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dient seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Veranstalter und der Coach sichern zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.

4. Ton- und Bildaufnahmen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching-Zwecken angefertigt werden.

 

§12 Seminare

1. Die Seminare finden in der Regel in den Büroräumen in 26789 Leer, Auf der Warf 20 statt.

2. Für Seminare, die außerhalb der Räume stattfinden, fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an. Die Höhe der Kosten wird mit dem Vertragspartner vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die Seminargebühren decken den Aufwand für das Seminar und die zur Verfügung gestellten Getränke.

4. Die Seminardauer wird in der Seminarbeschreibung veröffentlicht und entsprechend von den Vertragspartnern gebucht.

5. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind alle zusätzlichen Kosten zu tragen wie z.B. Bankgebühren für Währungsumrechnung und Überweisungsgebühren.

6. Übernachtungskosten und Verpflegungskosten (bis auf Getränke) sind nicht in den Seminargebühren enthalten.

 

§13 Seminarstornierungen und Ausfallhonorar

1.Sollten der Vertragspartner und der Teilnehmer nicht identisch sein, muss die Stornierung durch den Vertragspartner erfolgen. Nimmt/nehmen der/die Teilnehmer ohne vorheriger Stornierung durch den Vertragspartner nicht teil, wird das Honorar trotzdem fällig.

2. Seminarstornierungen und Umbuchungen können bis zu 14 Kalendertagen kostenfrei erfolgen.

Stornierungen und Umbuchungen innerhalb 7 Kalendertagen vor Seminarbeginn (vorbehaltlich des Widerrufsrechts für Verbraucher) können gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR vorgenommen werden.

Bei Stornierungen und Umbuchungen von Seminaren weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Kann der freigewordene Platz durch den Veranstalter kurzfristig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl - gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnehmerbeträge abzusagen.

 

§14 Seminarauswahl

1. Die Auswahl der Seminare liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vertragspartners.

Der Vertragspartner hat die Pflicht, sich vor der Anmeldung genau über Inhalte, Voraussetzungen und Dauer der Seminare zu informieren, um das angestrebte Seminarergebnis für sich und andere nicht zu gefährden.

 

§15 Seminarinhalte

1. Die Seminare sind in der Regel sehr praxisorientiert. Es werden zur Festigung des Inhalts Tools/Übungen mit den Teilnehmern durchgeführt. Der Veranstalter kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit mit den Teilnehmern nicht garantieren. Alle Beteiligte arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass ein Mehrwert für die Teilnehmer eintritt.

2. Die aufgeführten Seminarinhalte werden abhängig vom Wissensstand der konkreten Seminargruppe behandelt. Um einen optimalen Seminarerfolg sicherzustellen, kann der Veranstalter den Umfang der Inhalte während des Seminars modifizieren.

 

§16 Seminarunterlagen

1. Die dem Vertragspartner dauerhaft ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlichen Bestimmungen sind strikt zu beachten. Die Unterlagen dürfen insbesondere nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden.

 

§17 Vorträge

1. Die Vorträge werden nach bestem Wissensstand vorgetragen. Fehler und Irrtümer sind unbeabsichtigt. Der Veranstalter bzw. der Vortragende haften nicht hierfür und nicht für daraus resultierende Schäden.

2. Vorträge finden grundsätzlich in Räumen statt, die vom Vertragspartner organisiert werden. Hier fallen gegebenenfalls Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten an. Die Höhe der Kosten wird mit dem Vertragspartner vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die Dauer des Vortrages wird mit dem Vertragspartner vereinbart. Spontane Unter- oder Überschreitung der Dauer von 15 Minuten sind akzeptabel und führen nicht zu einem Anspruch auf Schadensersatz.

4. Die Buchung eines Vortrages ist bindend. Wenn es dem Vertragspartner nicht gelingt, für das Stattfindendes Vortrages (aus technischen, räumlichen, oder sonstigen Gründen) zu sorgen oder die Veranstaltungsbedingungen sind für den Vortragenden unzumutbar, schuldet der Vertragspartner dem Veranstalter das vereinbarte Honorar in voller Höhe. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Vortrag bis 14 Kalendertagen vor Beginn des Vortrages storniert wurde.

5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund - insbesondere bei Krankheit des Vortragenden - gegen volle Erstattung des bereits gezahlten Honorars abzusagen.

6. Dem Vertragspartner wird eine Rechnung über den erfolgten Vortrag ausgestellt. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

 

§18 Vortragsstornierungen und Ausfallhonorar

1. Gebuchte Vorträge können seitens des Vertragspartners bis zu 14 Kalendertagen vor Vortragsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 7 Kalendertagen vor Beginn des Vortrages werden 50% des Auftragswertes berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot bzw. Vertrag enthaltenen Leistungen (z.B. Dozententagessatz, Reisekosten, Spesen, Raummiete, Verpflegung, Seminarunterlagen). Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Vortrages werden 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

2. Soweit der Vertragspartner keine Stornierung vorgenommen hat und der Vortrag aus einem Grund, der im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt, ausfällt, sind 100 % des Auftragswertes zu zahlen.

 

§19 Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

2. Der Veranstalter bzw. Coach, Seminarleiter oder Vortragende ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

§20 Haftung

1. Die Veranstaltungen werden nach dem jeweiligen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Schadens-und Aufwandsersatzansprüche des Vertragspartners-gleich aus welchem Rechtsgrund- insbesondere aber wegen einer Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

2. Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Ein Ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungshöchstsumme beim Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit beträgt 10% des Auftragswertes - maximal jedoch 200.000,00 EUR.

4. Diese Haftung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern und sonstigen Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

§21 Haftung Inhalt der Veranstaltungen (Coaching, Seminare, Vorträge usw.)

Die Informationen, die durch den Veranstalter bzw. Coach, Seminarleiter oder Vortragenden während der Veranstaltungen weitergegeben werden, können die Dienstleistungen von ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanz-, medizinische, psychologische oder rechtliche Fragen nicht ersetzen. Der Veranstalter bzw. Coach, Seminarleiter oder Vortragende bietet keine Finanz-, medizinische, psychologische oder rechtliche Beratung an und die Informationen, die in den Veranstaltungen weiter gegeben werden, sollen nicht als solche verstanden werden. Weder der Veranstalter bzw. Coach, Seminarleiter oder Vortragende, der Partner, Auftraggeber oder andere verbundene Unternehmen und Personen haften für direkte, indirekte oder Folgeschäden, spezielle exemplarische oder sonstige Schäden, die die Teilnehmer oder für die Geschäftsprozesse des Teilnehmers entstehen können, einschließlich wirtschaftlicher Verlust, der aus der Veranstaltungsteilnahme oder aus dem richtigen oder falschen Gebrauch von Veranstaltungswissen integriert in Materialien, Informationen, Strategien oder anderen Produkten und Leistungen, die in den Veranstaltungen diskutiert und weitergegeben wurden, entstehen könnten, ohne Rücksicht darauf, ob eine eventuelle Gefahr besprochen wurde oder nicht. Unter keinen Umständen können der Veranstalter bzw. Coach, Seminarleiter oder Vortragende für einen speziellen Schaden oder Folgeschaden, der aus der Teilnahme einer Veranstaltung resultiert, haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf fahrlässig hervorgerufenen Schäden.

Die Teilnehmer sind allein verantwortlich für deren Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse im Leben und rechenschaftspflichtig und durch die Teilnahme an unseren Veranstaltungen stimmen sie zu, dass der Veranstalter bzw. Coach, Seminarleiter oder Vortragende für Entscheidungen, Handlungen oder Ergebnisse in deren Leben oder deren Geschäftsprozessen, die auf der Veranstaltungsteilnehme basieren, zu jeder Zeit unter keinen Umständen haftbar gemacht werden kann.

 

§22 Sicherheit

1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, während der Veranstaltungen in den Räumen des Veranstalters die allgemeine Hausordnung und die allgemeinen Sicherheitsbedingungen des Veranstaltungsortes einzuhalten.

2. Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter auf den vom Veranstalter gestellten Rechnern oder sonstigen Geräten verwendet werden. Bei der Verletzung dieser Pflichten behält sich der Veranstalter ausdrücklich Schadenersatzforderungen vor.

3. Der Zutritt zu den Büroräumen in 26789 Leer, Auf der Warf 20 ist weitestgehend barrierefrei. Eine Teilnahme trotz Mobilitätseinschränkung ist in der Regel möglich. In speziellen Situationen des Teilnehmers sollte der Vertragspartner den Veranstalter vor Buchung der Veranstaltung kontaktieren.

 

§23 Schutz des Inhalts der Veranstaltungen (Coaching, Seminare, Vorträge usw.)

1.Die Teilnehmer dürfen während der Veranstaltungen unter keinen Umständen jegliche Art von Aufnahmegerät verwenden, um Informationen zu erfassen, die in den Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Veranstalter erlaubt dies ausdrücklich.

2. Der Inhalt der Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht durch die Teilnehmer weiter gegeben werden.

 

§24 Datenschutz / Nutzung der Daten

1. Alle Daten, die im Zusammenhang mit den Namen des Vertragspartners gespeichert sind, werden geschützt. Sie vom Vertragspartner überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Die den Veranstalter übermittelten Daten werden in der eigenen Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig- an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.

2. Soweit es von dem Vertragspartner nicht anders angegeben wird, wird der Veranstalter den Vertragspartner zukünftig per Post, E-Mail bzw. über andere Wege über das aktuelle Seminarangebot und sonstige Veranstaltungen informieren. Der Vertragspartner kann seine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie hierzu auch den Inhalt der DS-GVO. 

§25 Haftung Internetauftritt

1. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

§26 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters oder der nächstgelegene Sitz.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommt.

 

Keine Haftung bei Druckfehlern, Irrtum vorbehalten. (Stand 01.06.2022).

 

 
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